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Legionellenprüfung: Welche Pflichten Vermieter und Betriebe wirklich haben

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Wer muss prüfen lassen, in welchem Turnus, was gilt als Großanlage – und was passiert, wenn der Maßnahmenwert überschritten wird.

Legionellenprüfung: Welche Pflichten Vermieter und Betriebe wirklich haben

Bei Trinkwasseranlagen führt kaum ein Thema zu so vielen Rückfragen wie die Legionellenprüfung. Wir beantworten sie fast wöchentlich – hier die Kurzfassung für Eigentümer, Hausverwaltungen und Betriebe.

Wer ist überhaupt prüfpflichtig?

Zwei Bedingungen müssen zusammenkommen:

  • Es handelt sich um eine Großanlage. Das ist in der Regel der Fall bei mehr als 400 Litern Speichervolumen oder mehr als drei Litern Inhalt in der Leitung zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle – Zirkulationsleitungen nicht mitgerechnet. Im Mehrfamilienhaus mit zentraler Warmwasserbereitung ist das fast immer erfüllt.
  • Das Wasser wird im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben. Vermietung zählt als gewerbliche Tätigkeit. Ein Zweifamilienhaus, in dem eine Wohnung vermietet ist, fällt also darunter, ein komplett selbst genutztes Einfamilienhaus nicht.

In welchem Turnus?

  • Gewerbliche Tätigkeit (klassische Vermietung): alle drei Jahre.
  • Öffentliche Tätigkeit (Hotels, Pflegeeinrichtungen, Sporthallen, Schulen, öffentlich zugängliche Duschen): jährlich.

Die Probenahme muss von einer dafür zugelassenen Stelle durchgeführt werden, die Analyse von einem akkreditierten Labor. Beprobt wird mindestens der Austritt des Trinkwassererwärmers, der Zirkulationsrücklauf und je Steigstrang eine entfernte Entnahmestelle.

Der Maßnahmenwert: 100 KBE pro 100 Milliliter

Wird dieser Wert überschritten, ist das Gesundheitsamt unverzüglich zu informieren. Danach folgen in der Regel:

  1. Sofortmaßnahmen, zum Beispiel ein Duschverbot oder endständige Filter in besonders sensiblen Bereichen
  2. eine Gefährdungsanalyse nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik
  3. Sanierung der Ursachen und eine Nachuntersuchung

Wichtig für Vermieter: Die Kosten der turnusmäßigen Untersuchung sind in der Regel umlagefähig, die Kosten der Sanierung nicht.

Die häufigsten Ursachen – aus unserer Praxis

  • Temperaturen stimmen nicht. Am Austritt des Erwärmers sollten 60 °C anliegen, im Zirkulationsrücklauf mindestens 55 °C. Wer aus Sparsamkeit auf 50 °C heruntergeht, züchtet Legionellen.
  • Totleitungen. Nach Umbauten bleiben Leitungsstücke stehen, in denen Wasser steht. Sie gehören zurückgebaut, nicht nur abgesperrt.
  • Stagnation bei Leerstand. Unbewohnte Wohnungen, selten genutzte Gäste-WCs, Sporthallen in den Ferien. Hier hilft nur ein dokumentierter Spülplan.
  • Zirkulation ohne Abgleich. Ohne hydraulischen Abgleich der Zirkulation erreichen einzelne Stränge die geforderte Temperatur nie.

Was wir übernehmen

Wir betreuen Trinkwasseranlagen in Wohnanlagen, Pflegeeinrichtungen und Betrieben im Raum Ludwigshafen: Bestandsaufnahme mit Temperaturmessung, Spülpläne, Abgleich der Zirkulation, Koordination der Probenahme mit akkreditierten Laboren und, wenn nötig, die Sanierung. Auf Wunsch übernehmen wir die Terminverfolgung, damit der Turnus nicht ausläuft.

Unsicher, ob Ihr Objekt prüfpflichtig ist? Rufen Sie an unter 0621 67 52 91. Meist genügen ein Blick auf die Anlage und zwei Fragen zur Nutzung.

Dieser Beitrag gibt den allgemeinen Rahmen wieder und ersetzt keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls. Verbindliche Auskunft erteilt das zuständige Gesundheitsamt.

Fragen zu Ihrer Anlage?

Wir sind Meisterbetrieb für Heizung, Sanitär und Klima in Ludwigshafen. Rufen Sie an oder schreiben Sie uns – meistens genügen zwei Rückfragen, um zu sagen, was sinnvoll ist.