Betrieb & Recht
Wer muss prüfen lassen, in welchem Turnus, was gilt als Großanlage – und was passiert, wenn der Maßnahmenwert überschritten wird.

Bei Trinkwasseranlagen führt kaum ein Thema zu so vielen Rückfragen wie die Legionellenprüfung. Wir beantworten sie fast wöchentlich – hier die Kurzfassung für Eigentümer, Hausverwaltungen und Betriebe.
Zwei Bedingungen müssen zusammenkommen:
Die Probenahme muss von einer dafür zugelassenen Stelle durchgeführt werden, die Analyse von einem akkreditierten Labor. Beprobt wird mindestens der Austritt des Trinkwassererwärmers, der Zirkulationsrücklauf und je Steigstrang eine entfernte Entnahmestelle.
Wird dieser Wert überschritten, ist das Gesundheitsamt unverzüglich zu informieren. Danach folgen in der Regel:
Wichtig für Vermieter: Die Kosten der turnusmäßigen Untersuchung sind in der Regel umlagefähig, die Kosten der Sanierung nicht.
Wir betreuen Trinkwasseranlagen in Wohnanlagen, Pflegeeinrichtungen und Betrieben im Raum Ludwigshafen: Bestandsaufnahme mit Temperaturmessung, Spülpläne, Abgleich der Zirkulation, Koordination der Probenahme mit akkreditierten Laboren und, wenn nötig, die Sanierung. Auf Wunsch übernehmen wir die Terminverfolgung, damit der Turnus nicht ausläuft.
Unsicher, ob Ihr Objekt prüfpflichtig ist? Rufen Sie an unter 0621 67 52 91. Meist genügen ein Blick auf die Anlage und zwei Fragen zur Nutzung.
Dieser Beitrag gibt den allgemeinen Rahmen wieder und ersetzt keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls. Verbindliche Auskunft erteilt das zuständige Gesundheitsamt.
Wir sind Meisterbetrieb für Heizung, Sanitär und Klima in Ludwigshafen. Rufen Sie an oder schreiben Sie uns – meistens genügen zwei Rückfragen, um zu sagen, was sinnvoll ist.