
Vermieter von Mehrfamilienhäusern mit zentraler Warmwasserbereitung müssen die Trinkwasserinstallation alle drei Jahre auf Legionellen untersuchen lassen. Wir übernehmen die Organisation: Einbau der Probenahmestellen, Probenahme durch ein akkreditiertes Labor, Einordnung der Ergebnisse und – falls nötig – die Sanierung der Anlage.


Sie erhalten die Ergebnisse mit einer klaren Einordnung: Was ist auffällig, was muss passieren, welche Fristen gelten. Bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwerts kümmern wir uns um Ursachensuche, Sanierung und Nachbeprobung.
01
Bestandsaufnahme & Prüfpflicht klären
02
Probenahme mit Partnerlabor
03
Auswertung & Maßnahmen
VERMIETERZentrale Warmwasserbereitung mit mehr als 400 Litern Speicher oder mehr als 3 Litern Leitungsinhalt: Wir prüfen, ob Ihre Anlage unter die Untersuchungspflicht fällt, und organisieren den Turnus.

ÖFFENTLICHJährliche Untersuchung für öffentliche Gebäude – mit Spülplänen für Ferienzeiten und Dokumentation für das Gesundheitsamt.

SANIERUNGUrsachen finden, Totstränge zurückbauen, Temperaturen und Zirkulation einstellen, Nachbeprobung – bis das Wasser wieder einwandfrei ist.

Prüfpflicht, Intervalle, Kosten und was nach einem Befund passiert.
Betreiber von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, die Wasser an Dritte abgeben – also Vermieter von Mehrfamilienhäusern, Hausverwaltungen sowie Betreiber von Gewerbe- und öffentlichen Gebäuden. Ein- und Zweifamilienhäuser sind ausgenommen.
Bei vermieteten Wohngebäuden alle drei Jahre, bei öffentlichen Gebäuden jährlich. Nach einer Sanierung oder bei Auffälligkeiten können kürzere Intervalle nötig sein.
Die Kosten hängen von der Zahl der Probenahmestellen ab. Wir erstellen ein Angebot inklusive Laboranalyse; bei vermieteten Objekten sind die Kosten in der Regel als Betriebskosten umlagefähig.
Ab 100 KBE je 100 ml ist der technische Maßnahmenwert überschritten. Dann sind eine Gefährdungsanalyse und Maßnahmen erforderlich; wir übernehmen Ursachensuche, Sanierung und die Nachbeprobung.